Allgemeine Geschäftsbedingungen
Thomas Dimashki - SelixWeb.io
Stand: 01.06.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die Erbringung von Webdesign-, Webentwicklungs-, Hosting- und Wartungsleistungen (nachfolgend „Serviceverträge") zwischen
Thomas Dimashki
Thomas Dimashki Digital Services
c/o Autorenglück #74480, Albert-Einstein-Straße 47, 02977 Hoyerswerda, Deutschland
E-Mail: contact@selixweb.io
Telefon: +49 1512 957 0277
USt-IdNr.: DE454858523
(nachfolgend „Anbieter")
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde"), der einen Servicevertrag über die Plattform https://selixweb.io abschließt.
(2) Diese AGB gelten gleichermaßen für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „B2C-Kunden") und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „B2B-Kunden"). Soweit einzelne Bestimmungen nur für eine Kundengruppe gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Diese AGB regeln ausschließlich Serviceverträge (Webhosting, Wartung, individuelle Webentwicklung). Für die allgemeine Nutzung der Website und des Kundenportals gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) Der Anbieter unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht erhoben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die auf der Website des Anbieters dargestellten Leistungsbeschreibungen und Preise stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe einer Interessensbekundung (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:
a) Interessensbekundung (Letter of Intent): Der Kunde wählt einen Tarif sowie den gewünschten Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) und übermittelt eine unverbindliche Interessensbekundung über die Plattform. Diese Interessensbekundung begründet noch keinen Vertrag und verpflichtet den Kunden nicht zur Zahlung.
b) Qualifikation und Vertragsangebot: Der Anbieter prüft die Interessensbekundung, klärt gegebenenfalls den Leistungsumfang mit dem Kunden und erstellt ein verbindliches Vertragsangebot als PDF-Dokument (nachfolgend „Vertragsdokument"). Das Vertragsdokument enthält die konkrete Leistungsbeschreibung, Preise, Laufzeitbedingungen, die Widerrufsbelehrung (bei B2C-Kunden) sowie das Muster-Widerrufsformular. Der Anbieter unterzeichnet das Vertragsdokument vorab.
c) Vertragsannahme und Zahlung: Der Kunde prüft das Vertragsdokument, unterzeichnet es digital und leistet die vereinbarte Zahlung. Der Vertrag kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung und Zahlungseingang zustande.
d) Leistungsbeginn: Die Leistungserbringung beginnt erst nach vollständigem Vertragsschluss und Zahlungseingang. Hat ein B2C-Kunde die vorzeitige Leistungserbringung gemäß § 7 Abs. 4 dieser AGB ausdrücklich verlangt, beginnt die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist.
(3) Antwortet der Kunde auf Rückfragen des Anbieters im Rahmen der Qualifikation nicht innerhalb einer angemessenen Frist, wird die Interessensbekundung als zurückgenommen behandelt. Eine Zahlungspflicht entsteht nicht.
(4) Der Kunde hat bis zur Unterzeichnung des Vertragsdokuments jederzeit die Möglichkeit, die Interessensbekundung kostenfrei zurückzuziehen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Webhosting und Wartung auf Grundlage der jeweils vereinbarten Tarifpläne (Starter, Professional, Business, Custom). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertragsdokument.
(2) Der Servicevertrag umfasst zwei rechtlich unterschiedliche Leistungskomponenten:
a) Werkvertragliche Leistungen (§§ 631 ff. BGB): Einmalige Leistungen wie Ersteinrichtung (Setup), individuelles Webdesign, kundenspezifische Entwicklungsarbeiten und Konfiguration. Diese Leistungen sind auf die Herstellung eines bestimmten Werkes gerichtet.
b) Dienstvertragliche Leistungen (§§ 611 ff. BGB): Laufende Leistungen wie Webhosting, Wartung, technischer Support und Betrieb der Webpräsenz. Diese Leistungen werden dauerhaft und kontinuierlich erbracht.
(3) Der Anbieter stellt je nach Vertrag eine oder zwei Umgebungen bereit:
a) Abnahmeumgebung (UAT): Eine Vorabumgebung, in der der Kunde den Fortschritt einsehen und kommentieren kann. Die Bereitstellung der Abnahmeumgebung gilt als Beginn der Leistungserbringung.
b) Produktionsumgebung: Die für den Endnutzer erreichbare, öffentlich zugängliche Webpräsenz.
(4) Der Anbieter betreibt die Hosting-Infrastruktur in einer Verfügbarkeitszone (1 AZ) und strebt eine Verfügbarkeit von 97 % im Jahresdurchschnitt an (Service Level). Geplante Wartungsfenster, die dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt. Höhere Verfügbarkeitsgarantien (SLA) können im Rahmen eines Custom-Tarifs individuell vereinbart werden.
(5) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Anbieter schuldet keine eigene Zahlungsinfrastruktur.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß dem Vertragsdokument. Der Anbieter unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG; Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Auf allen Rechnungen wird der Hinweis „Umsatzsteuer wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben" ausgewiesen.
(2) Die Vergütung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
a) Einmaliges Setup-Entgelt: Fällig bei Vertragsschluss. Die Höhe richtet sich nach dem gewählten Tarif und ist im Vertragsdokument festgelegt.
b) Laufendes Entgelt (monatlich oder jährlich): Fällig jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Bei monatlicher Abrechnung monatlich im Voraus, bei jährlicher Abrechnung für den gesamten Jahreszeitraum im Voraus.
c) Einmalige Zusatzleistungen (Add-ons): Fällig bei Vertragsschluss.
d) Laufende Zusatzleistungen (Add-ons): Fällig gemeinsam mit dem laufenden Entgelt.
e) Individuelle Werkleistungen: Werden nach Aufwand zu einem Stundensatz von 89,00 EUR abgerechnet, sofern im Vertragsdokument nicht anders vereinbart.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde stellt die ordnungsgemäße Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels sicher.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Anbieter kann nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang aussetzen (Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB). Die Aussetzung der Leistung befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
(5) Überschreitungen des im Tarif enthaltenen Trafficvolumens werden gemäß § 13 dieser AGB gesondert abgerechnet.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Monatliche Abrechnung
(1) Bei monatlicher Abrechnung hat der Vertrag eine Erstlaufzeit von einem Monat. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt wird.
Jährliche Abrechnung
(2) Bei jährlicher Abrechnung hat der Vertrag eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten (feste Vertragslaufzeit). Während dieser Erstlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit geht der Vertrag in eine monatliche Fortführung zum jeweils geltenden Monatspreis über. Ab diesem Zeitpunkt kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(3) Die Regelung in Absatz 2 entspricht den Anforderungen des § 309 Nr. 9 BGB: Die Erstlaufzeit überschreitet nicht zwei Jahre, nach der Erstlaufzeit erfolgt keine stillschweigende Verlängerung um eine erneute feste Laufzeit, und die Kündigungsfrist beträgt höchstens einen Monat.
Kündigungsform
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Sie kann per E-Mail an contact@selixweb.io oder über das Kundendashboard erfolgen.
(5) Kündigungsbutton (§ 312k BGB, nur B2C): B2C-Kunden, die den Vertrag online abgeschlossen haben, steht im Kundendashboard ein Kündigungsbutton gemäß § 312k Abs. 2-6 BGB zur Verfügung. Über den Kündigungsbutton wird der Kunde auf eine Bestätigungsseite geführt, auf der er die Vertragsidentifikation, die Art der Kündigung, das Wirksamkeitsdatum und seinen Namen angibt. Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail).
Außerordentliche Kündigung
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug ist;
b) der Kunde wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Nutzungsrichtlinie (§ 12) verstößt;
c) der Anbieter die vereinbarte Leistung über einen Zeitraum von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen nicht erbringt, ohne dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt;
d) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
Einvernehmliche vorzeitige Beendigung (nur Jahresverträge)
(7) Während einer laufenden jährlichen Vertragslaufzeit können die Parteien eine einvernehmliche vorzeitige Beendigung vereinbaren, wenn ein berechtigtes Interesse des Kunden vorliegt (z. B. Geschäftsaufgabe, behördliche Anordnung zur Einstellung der Webpräsenz). Diese Regelung stellt eine Kulanzlösung dar und begründet keinen Rechtsanspruch.
a) Ab dem Zeitpunkt der Einigung werden dem Kunden zwei weitere Monate zum anteiligen Jahrespreis berechnet.
b) Der verbleibende Betrag des im Voraus gezahlten Jahresentgelts wird dem Kunden erstattet.
c) Beispiel: Jahreslaufzeit 16.05.2026 bis 15.05.2027, einvernehmliche Beendigung am 13.12.2026 — Berechnung bis 15.02.2027, Erstattung der verbleibenden drei Monate (16.02. bis 15.05.2027).
(8) Absatz 7 findet keine Anwendung, wenn eine Partei ein gesetzliches Recht zur sofortigen Beendigung hat (insbesondere § 314 BGB oder § 648a BGB). Gesetzliche Kündigungsrechte gehen vertraglichen Regelungen vor.
§ 6 Preisanpassung
Jährliche Anpassung nach Verbraucherpreisindex
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden Entgelte einmal jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), veröffentlicht durch das Statistische Bundesamt (Destatis), anzupassen. Maßgeblich ist die prozentuale Veränderung des VPI im Vergleich der letzten zwölf Monate vor der Anpassung.
(2) Die Preisanpassung erfolgt symmetrisch: Sinkt der VPI, wird die Preissenkung gleichermaßen an den Kunden weitergegeben.
(3) Bei Verträgen mit jährlicher Abrechnung wird die Anpassung erst zu Beginn der nächsten Vertragslaufzeit wirksam. Eine Preiserhöhung innerhalb einer laufenden jährlichen Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
Außerordentliche Kostenanpassung
(4) Bei nachweisbaren, erheblichen Veränderungen (Erhöhungen oder Senkungen) der Infrastrukturkosten des Anbieters, die über die VPI-Anpassung hinausgehen, ist eine zusätzliche verhältnismäßige Anpassung zulässig. Als Infrastrukturkosten gelten insbesondere:
a) Hosting- und Cloud-Dienste (z. B. Cloudflare, Supabase);
b) E-Mail-Dienste (z. B. Migadu);
c) Zahlungsabwicklung (z. B. Stripe-Gebühren);
d) Domain- und SSL-Kosten.
(5) Die außerordentliche Kostenanpassung darf nur den auf den einzelnen Kunden entfallenden proportionalen Anteil der tatsächlichen Kostenveränderung widerspiegeln (Gesamtkostenveränderung geteilt durch die Anzahl der aktiven Kunden im betroffenen Tarif). Eine Doppelberücksichtigung von Kostensteigerungen, die bereits durch die jährliche VPI-Anpassung abgedeckt sind, ist unzulässig.
(6) Kostensenkungen werden gleichermaßen wie Kostenerhöhungen an den Kunden weitergegeben.
Ankündigung und Sonderkündigungsrecht
(7) Jede Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (E-Mail) angekündigt. Die Ankündigung enthält den bisherigen und den neuen Preis sowie die Grundlage der Anpassung (VPI-Entwicklung oder Nachweis der Kostenveränderung).
(8) Dem Kunden steht bei jeder Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Sonderkündigung muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform erklärt werden. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem die Preiserhöhung wirksam geworden wäre; bis dahin gilt der bisherige Preis. Kündigt der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Preisanpassung als genehmigt.
§ 7 Widerrufsrecht (nur B2C-Kunden)
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Einzelheiten des Widerrufsrechts ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in § 8 dieser AGB.
(2) B2B-Kunden: Kunden, die den Vertrag als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB abschließen, haben kein gesetzliches Widerrufsrecht. Für B2B-Kunden gelten ab Vertragsschluss ausschließlich die vertraglichen Kündigungsregelungen gemäß § 5 dieser AGB.
(3) Dienstleistungen mit fortlaufender Erbringung (SaaS): Bei dauerhaften Dienstleistungen wie dem vorliegenden Webhosting- und Wartungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist, da die Leistung naturgemäß innerhalb des Widerrufszeitraums nicht vollständig erbracht wird (§ 356 Abs. 4 BGB).
(4) Ausdrückliches Verlangen der vorzeitigen Leistungserbringung: Damit die Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen kann, muss der Verbraucher bei Vertragsschluss ausdrücklich die vorzeitige Leistungserbringung verlangen. Dies geschieht durch Aktivierung der folgenden Zustimmungserklärung (Pflicht-Checkbox):
„Ich verlange ausdrücklich, dass die Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf anteiligen Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung schulde."
(5) Wertersatz bei Widerruf (§ 357a Abs. 2 BGB): Widerruft der Verbraucher den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist und hat er zuvor die vorzeitige Leistungserbringung verlangt, schuldet er dem Anbieter einen anteiligen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen. Die Berechnung erfolgt wie folgt:
a) Laufendes Entgelt bei monatlicher Abrechnung: (Anzahl der genutzten Tage / 30) × Monatspreis.
b) Laufendes Entgelt bei jährlicher Abrechnung: (Anzahl der genutzten Tage / 365) × Jahrespreis.
c) Setup-Entgelt und individuelle Werkleistungen: Anteilig nach tatsächlich erbrachtem Aufwand (dokumentierte Arbeitsstunden × 89,00 EUR/Stunde zuzüglich nachgewiesener, projektbezogener Drittkosten), maximal bis zur Höhe des vereinbarten Setup-Entgelts bzw. Werkleistungspreises.
(6) Der Verbraucher hat das Recht nachzuweisen, dass der Wert der erbrachten Leistungen geringer ist als der nach Absatz 5 berechnete Betrag (§ 357a Abs. 2 Satz 3 BGB).
(7) Erstattung: Der Anbieter erstattet dem Verbraucher den gezahlten Betrag abzüglich des geschuldeten Wertersatzes unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung, über dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat.
(8) Widerrufsbutton (§ 356a BGB n. F.): Ab dem 19.06.2026 steht B2C-Kunden im Kundendashboard ein Widerrufsbutton gemäß § 356a BGB in der ab dem 19. Juni 2026 geltenden Fassung zur Verfügung, über den der Widerruf unmittelbar erklärt werden kann.
(9) Grenzüberschreitende Verträge: Das Widerrufsrecht nach deutschem Recht gilt für alle B2C-Kunden unabhängig von ihrem Sitzstaat. Im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I), insbesondere Art. 6, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, soweit diese für den Verbraucher günstiger sind.
§ 8 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Thomas Dimashki
c/o Autorenglück #74480, Albert-Einstein-Straße 47, 02977 Hoyerswerda, Deutschland
E-Mail: contact@selixweb.io
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat der Anbieter Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei ihm eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Anbieter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 9 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Thomas Dimashki
c/o Autorenglück #74480, Albert-Einstein-Straße 47, 02977 Hoyerswerda, Deutschland
E-Mail: contact@selixweb.io
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
— Bezeichnung der Dienstleistung: ______________________
— Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________
— Name des/der Verbraucher(s): ______________________
— Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________
— Datum: ______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 10 Werkvertrag und individuelle Leistungen
(1) Individuelle Werkleistungen (z. B. individuelles Webdesign, kundenspezifische Entwicklung, Konfiguration) unterliegen dem Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB). Die Abnahme erfolgt durch den Kunden gemäß § 640 BGB. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er die Mängel konkret zu benennen.
(2) Der Stundensatz für individuelle Werkleistungen beträgt 89,00 EUR, sofern im Vertragsdokument nicht abweichend vereinbart.
(3) Kündigung individueller Werkleistungen (§ 648 BGB): Der Kunde kann einen Werkvertrag jederzeit kündigen. Die Parteien vereinbaren abweichend von § 648 Satz 2 BGB folgende Vergütungsregelung bei Kündigung:
a) Der Anbieter erhält eine Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen nach Aufwand (Stundensatz: 89,00 EUR/Stunde) zuzüglich nachgewiesener, projektbezogener Drittkosten (z. B. KI-Dienste, Werkzeuglizenzen, Domainregistrierungen), die tatsächlich angefallen und nicht rückforderbar sind.
b) Die Vergütung ist auf die Höhe des vereinbarten Gesamtpreises für die betreffende Werkleistung begrenzt.
c) Dem Verbraucher bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(4) Der Anbieter führt für jedes Projekt eine Zeiterfassung, die dem Kunden auf Verlangen vorgelegt wird.
§ 11 Setup-Entgelt
(1) Das einmalige Setup-Entgelt wird mit Vertragsschluss fällig und deckt die erstmalige Einrichtung der Webpräsenz, einschließlich Serverbereitstellung, Domaineinrichtung, Erstkonfiguration und gegebenenfalls initiales Design.
(2) Während der Widerrufsfrist (B2C): Widerruft der Verbraucher innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist, richtet sich der Wertersatz für das Setup-Entgelt nach § 7 Abs. 5 Buchstabe c dieser AGB (anteiliger Aufwand nach dokumentierten Stunden und Drittkosten, begrenzt auf die Höhe des Setup-Entgelts).
(3) Nach Ablauf der Widerrufsfrist: Ist die Setup-Werkleistung vollständig erbracht, ist das Setup-Entgelt nicht erstattungsfähig. Ist die Setup-Werkleistung zum Zeitpunkt einer Kündigung noch nicht abgeschlossen, gilt die Vergütungsregelung gemäß § 10 Abs. 3 dieser AGB.
§ 12 Nutzungsrichtlinie (Acceptable Use)
(1) Die vom Anbieter bereitgestellte Webpräsenz darf ausschließlich für den im Vertragsdokument vereinbarten Zweck genutzt werden. Insbesondere ist die Nutzung der Webpräsenz für folgende Zwecke untersagt:
a) als Bild-Hosting-Dienst (Einbindung von Bildern durch Dritte, sogenanntes Hotlinking);
b) als Datei-Hosting- oder Datei-Sharing-Plattform;
c) als CDN-Quelle (Content Delivery Network) für Drittanwendungen;
d) für Kryptowährungs-Mining oder sonstige rechenintensive Hintergrundprozesse;
e) für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, insbesondere nach deutschem Strafrecht oder dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
(2) Durchsetzung: Bei Verstößen gegen diese Nutzungsrichtlinie gilt folgendes Eskalationsverfahren:
a) Abmahnung: Der Anbieter setzt den Kunden schriftlich über den Verstoß in Kenntnis und räumt eine angemessene Abhilfefrist von mindestens sieben Tagen ein.
b) Drosselung oder Sperrung: Bleibt die Abhilfe innerhalb der Frist aus, ist der Anbieter berechtigt, den Dienst vorübergehend zu drosseln oder zu sperren.
c) Außerordentliche Kündigung: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB berechtigt.
(3) Durch zweckwidrige Nutzung verursachter Mehrverbrauch an Trafficvolumen wird unabhängig vom im Tarif enthaltenen Volumen nach der geltenden Überschreitungsgebühr gemäß § 13 abgerechnet.
§ 13 Trafficvolumen und Überschreitung
(1) Im monatlichen Entgelt eines jeden Tarifs ist ein Transfervolumen (Traffic) von 10 GB pro Kalendermonat enthalten, sofern im Vertragsdokument nicht abweichend vereinbart (insbesondere bei Custom-Tarifen).
(2) Bei Überschreitung des enthaltenen Transfervolumens werden zusätzlich 4,00 EUR je angefangene 10 GB berechnet. Die Abrechnung erfolgt im nachfolgenden Abrechnungszeitraum oder als gesonderte Rechnung.
(3) Das Transfervolumen wird serverseitig (CDN-basiert) gemessen. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage Auswertungen zum Trafficverbrauch zur Verfügung.
(4) Der Kunde wird automatisch benachrichtigt, wenn 80 % und 100 % des enthaltenen Transfervolumens erreicht werden.
(5) Bei dauerhafter Überschreitung des enthaltenen Volumens (drei oder mehr aufeinanderfolgende Monate) kann der Anbieter dem Kunden einen Tarifwechsel empfehlen. Eine Drosselung des Dienstes wegen Überschreitung des Trafficvolumens erfolgt nicht; eine Drosselung bleibt Verstößen gegen die Nutzungsrichtlinie (§ 12) vorbehalten.
§ 14 Tarifwechsel
Wechsel von monatlich zu jährlich (Upgrade)
(1) Ein Wechsel von monatlicher zu jährlicher Abrechnung ist jederzeit möglich. Der Kunde verpflichtet sich mit dem Wechsel zu einer neuen zwölfmonatigen Vertragslaufzeit zum Jahrespreis. Nicht genutzte Tage des laufenden Monats werden anteilig als Gutschrift auf die Jahreszahlung angerechnet. Der Wechsel wird durch eine Vertragsergänzung dokumentiert und dem Kunden per E-Mail bestätigt.
Wechsel von jährlich zu monatlich (Downgrade)
(2) Ein Wechsel von jährlicher zu monatlicher Abrechnung ist während der laufenden zwölfmonatigen Vertragslaufzeit nicht möglich, da sich der Kunde für diese Laufzeit verbindlich verpflichtet hat. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Erstlaufzeit geht der Vertrag automatisch in die monatliche Fortführung zum Monatspreis über (§ 5 Abs. 2). Der Kunde kann sich zu jedem Zeitpunkt erneut für eine jährliche Laufzeit zum Jahrespreis entscheiden.
§ 15 Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung
(1) Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 633 ff. BGB. Mängel sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Der Anbieter hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (§ 635 BGB).
(2) Für dienstvertragliche Leistungen (Hosting, Wartung) schuldet der Anbieter die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit (§ 3 Abs. 4). Unterschreitet der Anbieter das vereinbarte Service Level über einen Abrechnungszeitraum, steht dem Kunden ein Anspruch auf anteilige Gutschrift für die nicht erbrachte Leistung zu.
Haftung
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(4) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütungen begrenzt, mindestens jedoch auf den Betrag von 500,00 EUR.
(6) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(7) Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 5 und 6 gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei der Übernahme einer Garantie.
(8) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Kundendaten, soweit der Kunde es unterlassen hat, zumutbare eigene Datensicherungen durchzuführen. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass regelmäßige eigene Datensicherungen ratsam sind.
(9) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 16 Geistiges Eigentum
(1) Vorbestehende Rechte: Jede Partei behält die Rechte an ihren vorbestehenden geistigen Eigentumsrechten (z. B. Quellcode-Frameworks des Anbieters, Inhalte und Marken des Kunden). Der Vertrag bewirkt keine Übertragung vorbestehender Rechte.
(2) Im Rahmen des Vertrags erstellte Inhalte: Die im Auftrag des Kunden erstellten individuellen Inhalte (Texte, Bilder, Grafiken, individuelle Designelemente) werden nach vollständiger Bezahlung Eigentum des Kunden. Dies umfasst nicht die zugrundeliegende technische Infrastruktur, Frameworks, Bibliotheken, Templates und Standardkomponenten des Anbieters.
(3) Nutzungsrecht des Anbieters: Der Anbieter erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den vom Kunden bereitgestellten Inhalten, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
(4) Referenzrecht: Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erstellte Webpräsenz als Referenz in seinem Portfolio zu nennen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Der Widerspruch kann jederzeit formlos erklärt werden.
(5) Buyout-Option: Die vollständige Übertragung aller Rechte an der technischen Umsetzung (einschließlich Quellcode, Templates und Konfiguration) kann im Vertragsdokument als gesonderte Option vereinbart werden. Art, Umfang und Vergütung eines Buyouts richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
§ 17 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://selixweb.io/de/legal/privacy-policy.
(3) Soweit der Anbieter im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(4) Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen Unterauftragsverarbeiter ein (z. B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister). Eine aktuelle Auflistung der Unterauftragsverarbeiter ist in der Datenschutzerklärung enthalten.
§ 18 Datenexport bei Vertragsende
(1) Der Kunde kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende den Export seiner Daten beim Anbieter in Textform beantragen.
(2) Der Anbieter stellt die Daten innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Exportantrags in folgenden Formaten bereit:
a) Webseitendaten: HTML/CSS-Export;
b) Datenbankdaten: Datenbankexport (Dump);
c) Mediendateien: Archiv (z. B. ZIP).
(3) Nach Ablauf der Exportfrist (30 Tage ab Vertragsende) zuzüglich einer Nachfrist von weiteren 30 Tagen löscht der Anbieter sämtliche kundenspezifischen Daten unwiderruflich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 147 AO für Geschäftsunterlagen und Buchungsbelege: sechs bis zehn Jahre) bleiben unberührt. Der Anbieter speichert die aufbewahrungspflichtigen Daten ausschließlich für den gesetzlich vorgeschriebenen Zweck und Zeitraum.
§ 19 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsperioden zu ändern, wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung, geänderter Marktbedingungen oder Weiterentwicklung des Leistungsangebots erforderlich ist.
(2) Änderungen der AGB werden nicht durch einseitige Erklärung wirksam. Der Anbieter verzichtet ausdrücklich auf einen einseitigen Änderungsvorbehalt im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB.
(3) Stattdessen gilt folgendes Verfahren:
a) Der Anbieter veröffentlicht die neue AGB-Version auf der Website und benachrichtigt alle aktiven Kunden per E-Mail über die Änderungen. Die Benachrichtigung enthält eine Gegenüberstellung der wesentlichen Änderungen.
b) Der Kunde wird aufgefordert, die neue AGB-Version aktiv zu akzeptieren.
c) Akzeptiert der Kunde die neue Version, gilt sie ab dem nächsten Abrechnungszeitraum.
d) Lehnt der Kunde die neue Version ab oder reagiert nicht, gilt für ihn bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit die zuletzt akzeptierte AGB-Version. Spätestens bei der nächsten Vertragsverlängerung muss der Kunde die aktuelle AGB-Version akzeptieren, um den Vertrag fortzusetzen.
(4) Jede AGB-Version ist mit einem Versionskennzeichen und einem Wirksamkeitsdatum versehen. Die Zustimmung des Kunden zu einer bestimmten AGB-Version wird mit Zeitstempel und Versionskennzeichen protokolliert.
§ 20 Streitbeilegung
Gemäß § 36 VSBG: Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei B2C-Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben gemäß Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt, soweit diese für den Verbraucher günstiger sind.
(2) Gerichtsstand (nur B2B): Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hoyerswerda oder Dresden (§ 38 ZPO). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Gerichtsstand (B2C): Für Verbraucher gilt der allgemeine Gerichtsstand gemäß §§ 12 ff. ZPO (Wohnsitz des Verbrauchers). Gerichtsstandsvereinbarungen zu Lasten von Verbrauchern sind unwirksam (§ 38 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 40 Abs. 2 ZPO).
(4) Textform: Soweit diese AGB die Textform verlangen (§ 126b BGB), genügt E-Mail. Schriftform (§ 126 BGB) wird nur verlangt, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.
(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken. Diese Regelung greift nur im B2B-Verhältnis; im B2C-Verhältnis tritt an die Stelle unwirksamer AGB-Klauseln die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
(6) Schriftformklausel: Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(7) Abtretung (nur B2B): Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), darf er Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten oder übertragen. Diese Einschränkung gilt nicht für Verbraucher (§ 13 BGB). Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern die Interessen des Kunden gewahrt bleiben.
